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Verwaltungsgemeinschaft Kötz (Druckversion)

Räum- und Streupflicht zur Winterzeit

Autor: Frau Mugler
Artikel vom 23.10.2019

Räum- und Streupflicht zur Winterzeit

Die Winterzeit ist für die Gemeinde Anlass, auf die durch Verordnung den Bürgerinnen und Bürgern auferlegte Räum- und Streupflicht hinzuweisen. Nach der in der Gemeinde Kötz geltenden Regelung, ist insbesondere Folgendes zu beachten.

Wann muss gestreut und geräumt werden?

Werktags zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr

Sonn- und Feiertags zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr

Wie oft?

Im Rahmen der genannten Zeiten sind die Sicherungsmaßnahmen so oft zu wiederholen, wie es die Niederschläge und Temperaturen zur Vermeidung von Gefahren erfordern.

Wo?

Geräumt und gestreut werden müssen befestigte Gehwege in der gesamten Breite und falls keine Gehwege vorhanden sind, Gehbahnen am Rand der öffentlichen Straßen in einer Breite von 1,00 m. Dies gilt auch, wenn ein Grundstück nicht bebaut oder das Haus nicht bewohnt ist, ob ein Zugang oder eine Zufahrt vorhanden ist oder nicht. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Wer?

Grundsätzlich muss der Hauseigentümer, auch wenn er das Haus nicht bewohnt, räumen und streuen. Die Mieter sind hierzu nur dann verpflichtet, wenn dies mit dem Hauseigentümer vertraglich geregelt ist. Hierbei sollte auch geklärt werden, wer die Haftung in einem Schadensfall übernimmt.

Was sind die Folgen bei Verletzung der Räum- und Streupflicht?

Wer nicht rechtzeitig und ausreichend räumt oder streut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss u. U. mit einer Geldbuße rechnen. Ereignet sich wegen Glätte ein Unfall, muss der verantwortliche Hauseigentümer oder gegebenenfalls Mieter darüber hinaus für den entstandenen Schaden aufkommen und evtl. Schmerzensgeld zahlen. Dies kann im Einzelfall sehr teuer werden.

Geeignetes Streugut?

Es darf nur mit geeigneten abstumpfenden Streumitteln (z.B. Sand, Splitt, Streusalz) gegen Schnee- und Eisglätte vorgegangen werden. Im Interesse der Sicherheit für alle Fußgänger möchten wir Sie gerne bitten, die obigen Hinweise zu beachten.

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