Fundbüro

Sie haben etwas gefunden oder verloren. Dann kommen Sie zu uns ins Einwohnermeldeamt. Als Fundbüro der Gemeinde sind wir die zentrale Anlaufstelle für alle Fundsachen. Hier können verlorene Gegenstände als vermisst gemeldet sowie gefundene Gegenstände abgegeben oder abgeholt werden.

Ich habe etwas gefunden

Wenn Sie einen verlorenen Gegenstand finden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diesen dem Eigentümer zurückzugeben oder im Fundbüro im Einwohnermeldeamt im Rathaus abzugeben, sofern der Eigentümer nicht bekannt ist.

Bitte bringen Sie den Fundgegenstand möglichst zeitnah ins Fundbüro. Geben Sie dabei folgende Informationen an:

  • Funddatum
  • Fundort
  • Beschreibung des Fundgegenstandes
  • Ihre Kontaktdaten als Finderin bzw. Finder

Finderlohn

Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann der Finder unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Finderlohn haben. Dieser ist vom Eigentümer zu entrichten, wenn der Gegenstand zurückgegeben wird. Der Finderlohn ist eine privatrechtliche Angelegenheit und muss deshalb mit dem Eigentümer selbst vereinbart werden. 

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, wenden Sie sich bitte an das Fundbüro im Einwohnermeldeamt.  Eine möglichst genaue Beschreibung erleichtert die Zuordnung.

Bitte geben Sie nach Möglichkeit folgende Informationen an:

  • Art des Gegenstandes
  • Marke, Farbe oder besondere Merkmale
  • Ort und Zeitpunkt des Verlustes
  • Inhalt oder weitere Erkennungsmerkmale (z. B. Schlüsselanhänger, Gravur)

Für die Abholung eines Fundgegenstandes ist ein Eigentumsnachweis erforderlich. Gegebenenfalls ist außerdem ein gültiger Ausweis vorzulegen. 

Fundgegenstände werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in der Regel sechs Monate aufbewahrt. Meldet sich innerhalb dieser Frist kein Eigentümer, kann der Finder – sofern er auf sein Eigentum nicht verzichtet hat – Eigentum an der Fundsache erwerben. Andernfalls wird über den Gegenstand nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

Personalausweise, Reisepässe, Führerscheine sowie andere amtliche Dokumente werden an die jeweils zuständige Behörde weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich bei Verlust solcher Dokumente zusätzlich an die ausstellende Behörde.

Wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Bargeld, elektronische Geräte oder Fahrräder werden sicher verwahrt. Zur Herausgabe ist ein eindeutiger Eigentumsnachweis erforderlich.

Bei Fragen zu verlorenen oder gefundenen Gegenständen steht Ihnen das Fundbüro unter der Telefonnummer: 08221/2070-11 oder 12 gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der aktuell im Fundbüro der Gemeinde abgegebenen Fundsachen.

Bitte beachten Sie, dass aus Datenschutz- und Eigentumsschutzgründen nur allgemeine Beschreibungen der Fundgegenstände veröffentlicht werden. Eine Herausgabe erfolgt ausschließlich nach erfolgreichem Nachweis des Eigentums.

Funddatum Fundgegenstand
15.06.2026 Babyschale und Tragetasche
16.05.2026 Geldbörse
23.05.2026 Tablet
06.05.2026 Kredit/Debitkarte
29.04.2026 Autoschlüssel
25.04.2026 Ring
19.03.2026 Kinderuhr
Hinweise
  • Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.
  • Ist Ihr verlorener Gegenstand nicht aufgeführt, lohnt sich dennoch eine Nachfrage beim Fundbüro, da neu abgegebene Fundsachen möglicherweise noch nicht veröffentlicht wurden.
  • Zur Abholung einer Fundsache ist ein geeigneter Eigentumsnachweis erforderlich (z. B. eine genaue Beschreibung des Gegenstandes, Kaufbeleg, Seriennummer oder besondere Merkmale). Bitte bringen Sie außerdem einen gültigen Ausweis mit.

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

14:00 - 17:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.